
Neues Meldegesetz mit weitreichenden Folgen
Akademie-Session von AVS
Mit dem Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes zum 1. Januar 2025 ergeben sich weitreichende Veränderungen im Bereich der Gästemeldung für Beherbergungsbetriebe. Ziel der Gesetzesreform ist eine bürokratische Entlastung durch die vollständige Abschaffung der Meldepflicht für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Auswirkungen auf die kommunale Tourismusfinanzierung
Zwar bleibt für ausländische Gäste die Meldepflicht aufgrund des gültigen Schengener Durchführungsübereinkommens uneingeschränkt bestehen. Doch wenn ein Großteil der Gäste per Bundesmeldegesetz nicht mehr gemeldet werden muss, kann dies unmittelbare Auswirkungen auf die kommunale Tourismusfinanzierung auslösen. Darauf machten Ralf Rogler und Sebastian Erb von AVS die Teilnehmenden in ihrer AKADEMIE-Session aufmerksam.
Viele Prozesse rund um Gästebeiträge/Kurtaxe sowie die Erhebung statistischer Daten im Tourismus waren bisher oftmals mit dem Prozess der Meldescheinausstellung verbunden. Das Bundesmeldegesetz als bislang genutzte Grundlage zur Erhebung von Daten und Ermittlung von Abgaben ist entfallen. Dies erzeugt auf Seiten der Kommunen Unsicherheiten hinsichtlich Einnahmen, Kontrollmöglichkeiten und Satzungsdurchsetzung.
Handlungsempfehlungen für Gemeinden
AVS entwickelte in Kooperation mit Organisationen und Unternehmen des Deutschlandtourismus Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit der Gesetzesnovellierung.
- Beispielsweise empfiehlt es sich für Gemeinden, in der eigenen Satzung auf eine weiterhin zu erfolgende Gastmeldung hinzuweisen, wenngleich sich die erforderlichen Daten auf An- und Abreise in Verbindung mit der Gastkategorie beschränken können.
- Zugunsten der Ausstellung von gültigen Gästekarten sollten zudem die Namen der Gäste erfasst werden.
- Eine attraktive Gästekarte kann dazu beitragen, das Einfordern der Karte über den Gast zu forcieren.
- Grundsätzlich sollte eine zielführende Kommunikation mit allen Beteiligten – beispielsweise durch Presseartikel oder Informationsschreiben an Beherbergungsbetriebe und Gäste – erfolgen, um die Notwendigkeit der Daten darzustellen und Missverständnissen vorzubeugen.
- Zudem sorgt der Einsatz digitaler Prozesse, wie die Ausgabe einer digitalen Gästekarte oder ein optimierter Online-Check-in für eine zukunftssichere Positionierung.
Tourismusfinanzierung im Kontext zur Meldegesetznovellierung
Um die Finanzlagen der kommunalen Haushalte scheint es schlecht bestellt. Deutschlandweit verzeichneten die Kommunen im Jahr 2024 ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro, was nahezu einer Vervierfachung des Defizits im Vergleich zum Vorjahr 2023 entspricht.
Viele Gemeinden sind also gezwungen, Haushaltskürzungen vorzunehmen und bestehende und neue Einnahmequellen bestmöglich auszuschöpfen.
Negative Auswirkungen sind auch für den Tourismus in den betroffenen Kommunen zu befürchten. Im Speziellen stehen hier Kürzungen für die Pflege, den Erhalt und auch den Ausbau der touristischen Infrastruktur im Fokus.
Der Tourismus ist nicht nur Kostenfaktor, sondern trägt vielmehr zur positiven Gesamtentwicklung einer Kommune/ganzen Region bei.
© Sebastian Erb/AVS Rechtliche Rahmenbedingungen und satzungsrechtliche Erfordernisse
Im Zentrum der Tourismusfinanzierung auf kommunaler Ebene stehen die drei Hauptinstrument Gästebeitrag, Bettensteuer und Tourismusabgabe. Die Grundlage für die Möglichkeit zur Erhebung dieser Abgaben bilden die jeweiligen Kommunalabgabengesetze (KAG) der Bundesländer. Die konkrete Ausgestaltung und Definition erfolgen über eine kommunale Satzung.
Positionspapier „Kommunale Tourismusfinanzierung“
Viele Kommunen prüfen aktuell die Einführung einer Abgabe. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) empfiehlt in seinem Positionspapier „Kommunale Tourismusfinanzierung“ (Mai 2025) den Gästebeitrag (und/oder die Tourismusabgabe), um sowohl den Übernachtungstourismus als auch Tagesbesuche und wirtschaftlich vom Gästeaufkommen Profitierende fair und effektiv an der Finanzierung touristischer Leistungen zu beteiligen. „Dieser Empfehlung schließen wir uns an“, erklärten die AVS-Referenten.
Ihr Fazit: Die Novellierung des Bundesmeldegesetzes kann zu einer weiteren Verschärfung der kommunalen Haushaltslagen führen.
Es gilt für Tourismusverantwortliche daher, sich intensiv mit der Satzung auseinanderzusetzen, zielgerichtet zu kommunizieren, aber auch zunehmend digitale Instrumente (z. B. eine digitale Gästekarte und moderne Check-in-Prozesse) für eine effiziente Abgabenerhebung/–abwicklung und entsprechende Kontrollmechanismen zu implementieren. Gelingt dies, kann der Tourismus auch zur Stabilisierung kommunaler Haushalte beitragen.
©Ralf Rogler/AVS